Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1415
Spekulationsgeschäft ja oder nein?

Gewinn aus einer Forderung

Wer im Privatvermögen mit dem Verkauf von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mindestens 600 Euro Gewinn macht, muss darauf Einkommensteuer zahlen. Diese Steuerpflicht greift aber nur, wenn es sich bei den verkauften Sachen nicht um zum Verbrauch bestimmte Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt. Der Bundesfinanzhof musste beantworten, was gilt, wenn eine Forderung beglichen wird. Immerhin ging es um einen Gewinn von 200.000 Euro.

Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, ist keine steuerpflichtige Veräußerung. Mit dieser Entscheidung ändert der BFH seine frühere Rechtsprechung zugunsten der Steuerzahler. Gestritten hatte ein Geschäftsführer, der sich als Privatmann in die Liquiditätsbeschaffung seines Unternehmen eingeschaltet hatte.

Der Kläger war im Streitjahr 2008 zu 40% Gesellschafter und zudem Geschäftsführer einer KG. Zudem war er Alleingesellschafter einer GmbH. Diese brauchte dringend Geld. Im Juni 2008 erwarb er eine Forderung der KG gegenüber der auf Liquidität angewiesenen GmbH in Höhe von rd. 410.000 Euro. Der Kaufpreis betrug 200.000 Euro.

Forderung beglichen, 200.000 Euro Gewinn

Noch im Dezember 2008 bezahlte die GmbH zur teilweisen Begleichung der Forderung 400.000 Euro an den Kläger. Gute Nachricht: Durch die Einziehung der Forderung hat der Kläger den Tatbestand eines „privaten Veräußerungsgeschäfts“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz nicht erfüllt.

Fazit: Aufgrund des Urteils muss der Geschäftsführer den Gewinn in Höhe von 200.000 Euro nicht versteuern, so das positive Ergebnis des BFH. Urteil: BFH IX R 12/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang