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Die ewige Krux mit der Bürokratie

Kaum Aussicht auf Entlastung

Unternehmen haben kaum Aussicht auf Entlastung von Bürokratie. Das Onlinezugangsgesetz wird mit Verzögerung realisiert werden. Damit sollten bis 2022 alle staatlichen Verwaltungsvorgänge Online erledigt werden können. Das Projekt ist aber in Verzug, der Zeitplan nicht zu halten. Auch das BEG III wird in Sachen Bürokratieentlastung wenig bringen.

Die Hoffnungen der Unternehmen auf eine spürbare Entlastung von Bürokratie-Aufwand werden bis auf Weiteres nicht erfüllt. Denn die dafür notwendige Digitalisierung staatlicher Verwaltungsleistungen bis 2022 kommt nicht. Um weniger Bürokratie geht es ohnehin nicht. Aber der Aufwand, den die Unternehmen dafür leisten müssen, ist mit einem Online-Portal wesentlich geringer.

Das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) soll bis 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digitalisieren. Egal ob sie von Kommunen, Kreisen, Ländern oder dem Bund durchgeführt werden.

Verzögerung von mehreren Jahren wahrscheinlich – Auch BEG III bietet wenig

Es droht eine Verzögerung von mehreren Jahren. Der Bundesverband der Informationswirtschaft Bitkom hat daran keine Zweifel. Denn erst Ende Oktober wurde eine koordinierende Stelle gegründet, die sogenannte Fitko (Föderale IT-Kooperation). Sie ist eine Managementorganisation, die den IT-Planungsrat entlastet. Dieser tagt nur dreimal im Jahr. Das ist viel zu selten für ein derartiges Großprojekt.

Die Fitko soll eine föderale IT-Architektur erarbeiten. Denn der Bund, die sechzehn Länder und die Kommunen müssen der Software-Architektur zustimmen. Erst dann kann sie programmiert werden. Damit werden die eingegebenen Informationen und Verwaltungsaufgaben an die zuständigen Behörden geleitet. Das ist komplex.

Neues Gesetz ohne spürbare Wirkung

Auch das Bürokratieentlastungsgesetz III bringt den Unternehmen wenig. Es wird zum 1.1.2020 in Kraft treten. Es enthält viele kleinteilige Lösungen; etwa eine vierteljährliche statt monatliche USt-Voranmeldung für Existenzgründer. Solche Ausnahmen und Extras machen die Gesetze immer komplizierter. Eine echte Entlastung ist dagegen die elektronische Meldung von Krankschreibungen (ab 1.1.2021). Ein Basisregister für Unternehmen wird vom BDI befürwortet, weil damit viele Statistiken aus Verwaltungsdaten erstellt werden können. Die Regierung plant zwar die Einführung eines solchen Registers. Näher bestimmt ist der Zeitpunkt dafür nicht.

Viele Unternehmen entschlacken den bürokratischen Aufwand auf ihre Weise. Sie erfüllen einfach einige bürokratischen Pflichten nicht mehr. Das zeigt eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung. Nur etwas über die Hälfte der vom IFM befragten Unternehmen sieht sich in der Lage, alle bürokratischen Vorgaben zu meistern. 28% sagen, sie erfüllen bewusst einige Anforderungen nicht. Die wichtigsten Pflichten werden erfüllt; was keine Strafen nach sich zieht, wird ausgelassen.

Fazit: Ein effektiver Abbau der Bürokratie bzw. mindestens eine Vereinfachung durch ein Online-Portal sind derzeit nicht absehbar.

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