Kleinste Formfehler kosten Geld
Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen Arbeitgeber einiges beachten. Schon der kleinste formale Fehler macht die Entlassung unwirksam. Auf die folgenden
fünf formalen Regeln sollten Sie besonders beachten:
• Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
• Zwingend ist die Original-Unterschrift. Das bedeutet: Kein Fax, keine E-Mail, „auch keine farbige PDF-Kopie", so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Weimann&Meyer in Berlin.
• Es ist entscheidend, wer unterschriftsberechtigt ist. Ist es de Geschäftsführer, sind es evtl. beide Geschäftsführer oder die Kombination aus Chef und Prokurist? In der Praxis haben Kündigungen oft nur eine Unterschrift oder eine Person unterzeichnet, die rechtlich gar nicht kündigungsberechtigt ist.
• Massenentlassungen (abhängig von der Anzahl der Beschäftigten) sind bei der Agentur für Arbeit zu melden. Beispiel: In Betrieben mit 20 bis 60 Mitarbeitern gilt die Entlassung von fünf Arbeitnehmern als Massenentlassung.
• Gibt es einen Betriebsrat, ist er vor der Kündigung anzuhören.
Solche Formfehler kosten unnötig Geld. Zwar bedeuten sie nicht, dass die Kündigung unwirksam ist und dass der betroffene Arbeitnehmer den Job in jedem Fall behält. Denn nach einer ungültigen Kündigung kann der Arbeitgeber einfach noch mal – formvollendet korrekt – kündigen. Eventuell wird die fristgerechte Kündigung dann aber erst einen Monat später wirksam.
Fazit:
Arbeitgeber sollten penibel prüfen, ob eine Kündigung allen formalen Erfordernissen entspricht. Schon kleinste Fehler können Fristverschiebungen zur Folge haben.