Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3711
Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages bei Verstoß gegen Gebot des fairen Verhandelns

Aufhebungsvertrag: Er muss fair sein

Aufhebungsverträge sind ein gängiges Instrument, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. Arbeitgeber müssen dabei aber unbedingt das Gebot des fairen Verhandelns beachten. Dies ist als arbeitsvertragliche Nebenpflicht anerkannt. Aber: Wie lässt sich dieser Begriff konkreter fassen?

Wie wichtig faire Verhandlungen sind, hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern nochmals betont. Wird beispielsweise in einer psychischen Drucksituation ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist dieser unwirksam. Das Fairnis-Gebot ist auch verletzt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überrumpelt; etwa, indem er Vertragsverhandlungen zu ungewöhnlichen Zeiten oder an einem ungewöhnlichen Ort ansetzt. 

Nicht alle Verabredungen sind Druckmittel

Der Arbeitgeber muss streng darauf achten, dass es bei den Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag fair zugeht. Es geht um eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners. Beachtet er dieses Gebot nicht, besteht die Gefahr, dass der Vertrag nachträglich für ungültig erklärt wird. In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer dann weiter beschäftigt.

Die Entscheidungsfreiheit ist aber nicht eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumt. Auch ist eine Ankündigung der beabsichtigten Aufhebungsvereinbarung nicht erforderlich.

Fazit: Der Arbeitgeber hat bei einem Aufhebungsvertrag unbedingt das Gebot der Fairness zu beachten.

Urteil: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.5.2020, Az.: 5 Sa 173/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 23.05.24

Lanxess-Rücksetzer kaufen

LANXESS Tower Köln © LANXESS 2007 - 2023
Lanxess bietet technisch orientierten Anlegern eine gute Einstiegsgelegenheit. Der Kurs des Spezialchemiekonzerns ist seit Monatsbeginn stark gefallen. Jetzt hat die Aktie eine markante technische Unterstützung erreicht. Hier sehen wir eine Kaufgelegenheit.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank für Sozialwirtschaft AG in der Ausschreibung

Die SozialBank bleibt unter den Erwartungen

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Bank für Sozialwirtschaft AG – SozialBank – macht gerade einen Wandlungsprozess durch, zumindest was ihren Auftritt in der Öffentlichkeit betrifft. Bis Ende 2024 will man die Erneuerung des Erscheinungsbildes in Richtung Modernität abgeschlossen haben. Das betrifft auch den Namen, der dann offiziell SozialBank lautet – wie das Institut schon seit geraumer Zeit allgemein bezeichnet wird. Markenanpassungen bringen immer Unsicherheiten mit sich. Ob sich das auf den Anlagevorschlag auswirkt?
  • Performanceprojekt 5 per 31.3.2024

Besser als die Benchmark: ODDO BHF

Thumb Performance-Projekt 5, 1. Quartal 2024, erstellt mit DALL*E
ODDO BHF ist ein von zwei Banken, die in Performance-projekt V über die gesamte Projektdauer hinweg die Benchmark – ein Portfolio aus drei ETF, zusammengestellt von der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz – übertrifft. Im Gespräch mit der Prüfinstanz erläutert Chief Investment Officer, Prof. Dr. Jan Viebig, den Investmentansatz des Hauses und was aus seiner Sicht den Erfolg der Bank im Wettbewerb begründet.
Zum Seitenanfang