Beitragsanhebungen in Sicht
Arbeitgeber werden sich künftig wieder paritätisch an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligen müssen.
Arbeitgeber werden sich künftig wieder paritätisch an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligen müssen. Die Koalition arbeitet im Stillen bereits auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von vor 2009 hin. Zwar soll der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2015 von 15,5% auf 14,6% gesenkt werden. Davon profitieren aber nur die Arbeitnehmer. Ihr Beitrag wird von 8,2% auf 7,3% abgesenkt – das ist die Höhe des „eingefrorenen“ Arbeitgeberbeitrags. Auf diese Weise zahlen beide Seiten dann wieder gleich viel in die Kasse. Die Freude über die Beitragssenkung 2015 wird auf allen Seiten nur von kurzer Dauer sein. Denn sie wird viele Kassen in die roten Zahlen treiben. Folge: Sie müssen Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben – und zwar prozentual vom Einkommen. Wer mehr verdient, muss dann deutlich tiefer in die Tasche greifen – oder die Kasse wechseln. Es entsteht noch weiterer finanzieller Druck für die Kassen. Denn die Bundesregierung will den Steuerzuschuss zur GKV von 14 Mrd. Euro auf 10,5 Mrd. Euro senken. Die Kassen müssen folglich bei ihren Leistungen noch genauer hinschauen. Die Alternative zu möglichen Leistungskürzungen ist eine erneute Beitragssatzanhebung auf mindestens 15,5%. Damit dürften ab 2016 auch die Arbeitgeber paritätisch belastet werden. Denn die Koalition wird es nicht wagen, die Arbeitnehmer erneut wieder einseitig höher zu belasten, nachdem sie diese „Ungerechtigkeit“ ein Jahr vorher gerade abgeschafft hatte.
Fazit: Da die Leistungen der GKV auch künftig stärker steigen als die Beiträge, sind weitere Beitragsanhebungen wahrscheinlich. Diese werden die Arbeitgeber hälftig mittragen müssen.