Betriebe ohne Tarifbindung: Freiwillige Übernahme des Tarifen ist brandgefährlich
Tarifungebundene Unternehmen müssen bei der Entlohnung nach Tarif aufpassen. Zwar ergibt sich noch kein Automatismus, wenn der Arbeitgeber trotzdem die Entgelte oder übertariflichen Bestandteile entsprechend dem Tarifabschluss anhebt.
Der Arbeitgeber muss aber verhindern, dass sein Verhalten missverstanden wird. Das geschieht am besten dadurch, dass er den Beschäftigten klar und verständlich erklärt, dass er sich nicht an Tarifverträge und -abschlüsse binden will.
Hinweis: 2017 waren noch knapp 42% der Betriebe mit Tarifvertrag.
Fazit: Setzt ein tarifungebundener Arbeitgeber einen Tarifabschluss für seine Beschäftigten um, muss er klarmachen, dass sich daraus kein Automatismus für die Zukunft ableiten lässt.
Urteil: BAG vom 19. 9. 2018, Az.: 5 AZR 439/17