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Arbeitsmarkt

Crowdworking ist auf dem Vormarsch

In Deutschland greifen Minijobs im Internet um sich. Die Mitarbeiter sind mehrheitlich zufrieden – obwohl sie ohne die üblichen Mitarbeiterrechte dastehen.
In Deutschland gibt es immer mehr „Mini-Jobs“ der besonderen Art. Rund eine Million Menschen arbeitet hier mittlerweile als Clickworker. Die überwiegende Zahl von ihnen ist jung, ledig, männlich und gut ausgebildet. Der übergeordnete Begriff heißt Crowdworking. Das ist die über digitale Plattformen vermittelte Erwerbsarbeit. Die Aufträge sind in kleine Aufgaben zerlegt, die an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) zu vergeben sind. Das sind Kleinstaufgaben (sogenannten Microtasks), die geringe Qualifikation erfordern und nur wenige Cent für den Crowdworker bringen, bis hin zu komplexen Programmiertätigkeiten, die Expertenwissen erfordern und hoch vergütet sind. Crowdworker sind überwiegend schon Beschäftigte und Studenten. 5% der Crowdworker, so vermutet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag, sind Solo-Selbständige. Insbesondere die Informationswirtschaft vergibt Arbeit über digitale Plattformen. Crowdworker empfinden die Behandlung durch den Auftraggeber mehrheitlich als fair. Sie schätzen die flexiblen Arbeitsorte und -zeiten. Ihre Qualifikationen werden aber noch ungenügend abgerufen. Entsprechend empfinden sie die Entlohnung ihrer Tätigkeit vor allem im Verhältnis zu ihrer eigenen Qualifikation als nicht gerecht. Bislang gibt es noch keinen festen Rechtsrahmen für diese Arbeiten. Die Leistung wird in einem überwiegend von Arbeitnehmerrechten freien Raum erbracht. Die Arbeitsbedingungen sind durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber festgelegt. Die Gewerkschaften entdecken das Thema langsam für sich. Die IG Metall fragt bereits, warum hier der Mindestlohn nicht gilt. Sie fordert, dass die Plattformbetreiber Regelungen zur sozialen Absicherung anbieten. Die Gewerkschaft entwickelt jetzt eine Datenbank. Darin bewertet sie die Arbeitsbedingungen der Plattformbetreiber. Gefordert wird auch ein Verhaltenskodex: Im Rahmen internationaler Abkommen und Zusammenarbeit sollen Minimalstandards für Clickworker entstehen.

Fazit: Unternehmen sollten sich mit dieser neuen Arbeitsform vertraut machen und prüfen, ob sie Arbeiten auf diesem Weg vergeben. Hier finden Sie Vergabeplattformen im Überblick: http://tinyurl.com/ycjj86b.

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