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Unternehmen | Frauenquote

Das Büroktatie-Monster kommt

Die Frauenquote von 30% für Aufsichtsräte ab 2016 schafft ein bürokratisches Monster.
Die Frauenquote von 30% für Aufsichtsräte ab 2016 schafft ein bürokratisches Monster. Von der Quote selbst sind 110 Unternehmen betroffen. Doch weitere 3.500 Firmen zwingt das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ schon ab 2015 zu umfangreicher Bürokratie. Es trifft alle börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen. Im Einzelnen: Ab 2015 müssen diese Betriebe verbindliche Zielvorgaben für die Beteiligung von Frauen an Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen darunter erstellen. Zum Erreichen der Ziele müssen feste Daten genannt werden, zu denen die gewünschte Frauenquote erreicht sein muss. Spätestens nach Auslaufen der Legislaturperiode im Herbst 2017 muss das prozentual festgelegte Ziel erreicht sein. Die Ziele und ihr Erreichen sind berichtspflichtig. Werden sie verfehlt, sind die Gründe für das Nichterreichen zu veröffentlichen. Fehlerhafte Angaben und Berichte führen zur Verweigerung der Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsräten. Wer die Vorgaben nicht einhält, wird künftig keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Vermutlich wird im Zuge der Corporate Governance auch auf kleinere Zulieferer der Druck steigen, sich Quoten zu setzen und diese einzuhalten. Bei Unternehmen, die der gesetzlichen Quote unterliegen, können bei Nichterfüllung Aufsichtsratswahlen ungültig sein. Die Quote gilt auch für die Arbeitnehmervertretungen. Erfüllen diese die Quote nicht, kann es Nachwahlen oder gerichtliche Ersatzbestellungen geben. Der Arbeitgeber hat darüber zu wachen, dass die Quote eingehalten wird. In Ländern wie Norwegen machte die Quote von 40% einen eklatanten Mangel an geeigneten Frauen sichtbar. Sie gilt dort seit 2004. Seitdem gibt es dort eine Generation „Goldener Röcke“: Frauen mit zahlreichen Mehrfachmandaten, quasi Berufsquotenfrauen.

Fazit: Wie meistens ist gut gemeint nicht unbedingt gut. Schauen Sie sich rechtzeitig nach geeignetem weiblichem Personal im Unternehmen um.

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