Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1537
Hohes Risiko eines Scheiterns der Kündigung

Einladung zum BEM muss datenschutzkonform sein

Beriebliches Eingliederungsmanagement. © magele-picture / stock.adobe.com
Das Landesarbeitsgericht (LAG) musste sich schon mehrfach mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beschäftigen. Dieser Punkt ploppt immer dann auf, wenn ein Betrieb sich nach vielen Tagen mit Kurzerkrankungen von einem Mitarbeiter trennen will. Das Gericht erläutert welche Schritte genau zu befolgen sind.

Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des bEM erhoben und verwendet werden, liegt kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren vor, entschied das Landesarbeitsgericht LAG. Dies führt im Ergebnis zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung, so die Stuttgarter Richter.

Hat der Arbeitgeber das für die Kündigung notwendige BEM-Verfahren nicht  ordnungsgemäß eingeleitet, scheitert die Kündigung regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Die vom Arbeitgeber durchzuführende Prüfung einer Kündigung, bei häufigen Kurzerkrankungen, umfasst nach der Rechtsprechung drei Schritte.

  1. Stufe: Es müssen häufige Fehlzeiten (ca. 40 Krankheits-Tage pro Jahr) als Indiz für künftige Entwicklung im Sinne einer negativen Gesundheitsprognose vorliegen.
  2. Stufe: Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen; beispielsweise in Form der jährlich sechs Wochen übersteigenden Entgeltfortzahlungskosten.
  3. Stufe: Die Interessenabwägung, muss zuungunsten des Arbeitgebers ausfallen und einen nicht mehr hinzunehmenden Zustand feststellen. 

Einladung muss auf die Vorgaben des Datenschutzes eingehen

Gerade bei Stufe drei spielt das BEM eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es soll ausloten, ob das Arbeitsverhältnis durch Umgestaltung oder Anpassung des Arbeitsplatzes erhalten werden kann. Der Arbeitgeber muss insoweit die Initiative ergreifen. Dem Arbeitgeber, der im konkreten Fall bereit war ein BEM durchzuführen, wurde sein Einladungsschreiben zum Verhängnis. 

Fazit: Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bestehen besondere Datenschutzanforderungen, die bei Nichtbeachtung zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2021, Az.: 4 Sa 70/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Zölle gegen chinesische Subventionen geplant

EU will China sanktionieren

Die EU Wird mit Zöllen auf die weiter steigenden chinesischen Exporte in die EU reagieren. Denn der Exporterfolg chinesischer Unternehmen beruht teilweise auch auf den sehr hohen Subventionen, die China seinen Unternehmen gibt. Die Handelskonflikte mit dem Reich der Mitte werden zunehmen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Hamburger Sparkasse AG in der Ausschreibung

Die Haspa hat Lust auf Stiftungen

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Hamburger Sparkasse – Haspa genannt – ist die mit Abstand größte Sparkasse Deutschlands und tritt entsprechend mit ordentlich Manpower auf. Selbstbewusst teilt sie auf ihrer Website mit, dass sie einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Hamburg sei und gesellschaftliches Engagement fördere. Sowohl für Privat- wie für Firmenkunden sei man die Nummer eins in der Metropolregion. Auch was Stiftungen betrifft biete man ein großes Servicepaket. Das klingt gut aus Sicht der Stiftung Fliege.
  • Buntes Land, graue Medien

Verfassungsgericht: Kritische Kommentare erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zum zweiten Mal ausgebremst. Erst musste es die Ampelkoalition in Haushaltsfragen auf den korrekten Weg zwingen. Nun hat das oberste Gericht der Regierung untersagt, einen kritischen Kommentar eines Journalisten gerichtlich zu verbieten. Dieses Novum ist aber nur ein Mosaik-Steinchen in einer ganzen Reihe von Versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann
Zum Seitenanfang