Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3350
Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers

Gilt das Kündigungsschutzrecht auch für Geschäftsführer?

Brief, Kündigung des Arbeitsverhältnis. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Ein Streit, den eine Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer austrägt, gehört normalerweise in die Zuständigkeit eines Zivilgerichts. Ein Betroffener rechnete mit größeren Erfolgschancen vor einem Arbeitsgericht und wählte deshalb diesen Weg. Der Fall landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, das die Zuständigkeit abschließend klärte.

Auch Geschäftsführer können eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschieden. Die Prüfung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers (Managing Director) hat ergeben, dass er als Arbeitnehmer anzusehen ist.  

Der Fall hatte es in sich. Geschäftsführer und Unternehmen stritten so ziemlich um alles: Fortbestand des Vertragsverhältnisses, Zahlung der Vergütung, Urlaubsgewährung und über Provisionsansprüche. Mit E-Mail erklärte das Unternehmen die Beendigung des Vertrags, weil die Leistungen des Direktors nicht mehr gefragt waren. Außerdem erfolgte die Löschung aus dem Handelsregister.

Vertragstext ist entscheidend

Im Kern ging es um den Punkt, ob überhaupt ein Arbeitsgericht für den Geschäftsführer zuständig ist. Anders als die Vorinstanz hat das LAG zugunsten des Managers entschieden. Maßgeblich war der Anstellungsvertrag. Dieser räume dem Unternehmen ein Weisungsrecht ein. Ob dies tatsächlich vom Arbeitgeber so ausgeübt wurde, sei für die Beurteilung unerheblich. 

Aus dem Anstellungsvertrag ergebe sich zusätzlich, dass Begriffe wie ‚Arbeitnehmer‘ und ‚Arbeitgeber‘ Verwendung fanden. Auch enthalte der Vertrag, die für ein Arbeitsverhältnis typischen Regelungen zum Arbeitsort, zur Arbeitszeit sowie bezahltem Erholungsurlaub und  Regelungen zur Gewährung desselben. Dies alles seien Belege dafür, dass der Geschäftsführer wie ein Arbeitnehmer behandelt wurde und deshalb auch das Arbeitsgericht bei Streitigkeiten zuständig ist.

Fazit: Enthält der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers ein Weisungsrecht des Arbeitgebers, ist der Geschäftsführer wie ein Angestellter zu betrachten. Er kann dann auch vor dem Arbeitsgericht sein Recht einklagen.

Urteil: LAG Hessen vom 1.2.2022, Az.: 19 Ta 507/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Hot Stock: Koninklijke Philips N.V.

Koninklijke Philips © Koninklijke Philips N.V., 2022
Massive Kursexplosion bei Koninklijke Philips. Auslöser ist ein erzielter Vergleich im Beatmungsgeräte-Streit. Für das Unternehmen ist das ein Befreiungsschlag. Aber sollten Anleger jetzt noch kaufen?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Eyb & Wallwitz ist mit dem Kunden nicht auf Augenhöhe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
„Als Philosoph und Mathematiker ist es mir ein Bestreben die aktive Vermögensverwaltung mit sozialem Engagement und Verantwortung zu vereinen“, stellt sich Geschäftsführer Dr. Georg von Wallwitz im Anlagevorschlag vor. Man sei der Überzeugung, dass nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften langfristig mit wirtschaftlichem Mehrwert einhergehe und sich für Stiftungskunden auszahle.“ Das Zitat lässt beim Leser die schönsten Hoffnungsblätter ergrünen. Bringt Eyb & Wallwitz sie zum Blühen?
  • Fuchs plus
  • Zölle gegen chinesische Subventionen geplant

EU will China sanktionieren

Die EU Wird mit Zöllen auf die weiter steigenden chinesischen Exporte in die EU reagieren. Denn der Exporterfolg chinesischer Unternehmen beruht teilweise auch auf den sehr hohen Subventionen, die China seinen Unternehmen gibt. Die Handelskonflikte mit dem Reich der Mitte werden zunehmen.
Zum Seitenanfang