Nutzung personalisieren
Eine Kündigung wegen verbotener privater Nutzung des Internets im Betrieb ist nur dann möglich, wenn der betreffende Mitarbeiter allein Zugang zu dem PC hatte oder es individuelle Benutzerprofile mit jeweils eigenem Passwort gibt.
Eine Kündigung wegen verbotener privater Nutzung des Internets im Betrieb ist nur dann möglich, wenn der betreffende Mitarbeiter allein Zugang zu dem PC hatte oder es individuelle Benutzerprofile mit jeweils eigenem Passwort gibt. Dies meint das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 6.12.2013, Az. 13 Sa 596/13). Ansonsten könne jeder am PC gesurft haben.