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Safe-Harbour-Abkommen und Datenschutz

Sicherer Hafen unsicher?

Der Datenaustausch zwischen der EU und den USA wird auf eine neue Basis gestellt. Das könnte den Druck auf Unternehmen erhöhen, betriebliche Vereinbarungen abzuschließen.
Das neu ausgehandelte Safe-Harbour-Abkommen der EU mit den USA dürfte Sie bald in Ihrem Betrieb beschäftigen. Hintergrund: Den Gewerkschaften reicht der vorgesehene Datenschutz für Beschäftigte nicht aus. Darum erwägen sie, eine flächendeckende Kampagne der Betriebsräte zu initiieren. Der Plan der Gewerkschaften: Betriebsräte sollen Extra-Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz abschließen. Diese sollen über die politisch vereinbarten Regelungen hinausgehen. So wird von gewerkschaftsnahen Datenschützern beispielsweise eine sichere Verschlüsselung der Daten gefordert. Zudem könnte ein Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden angestrebt werden. Das hätte weitreichende Folgen für Unternehmen, da es das Aus für das US-Geschäft bedeuten könnte – sofern die USA auf solchen Daten bestehen (Stichwort: Terrorismus-Bekämpfung). Einen akuten Druck auf Unternehmen gibt es noch nicht. Das Abkommen ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die EU-Datenschützer lehnen es in der vorliegenden Form ebenfalls ab. Ihr Hauptkritikpunkt: In den USA wird die geforderte Nichtweitergabe von Daten an Geheimdienste etc. nicht gesetzlich verankert. Der vorgesehene Ombudsmann, der Auskunft über die Behandlung von Daten in den USA geben soll, wird deshalb als unzureichend angesehen. Jetzt balgen sich also zunächst die Datenschützer mit der EU-Kommission. Aber spätestens ab Herbst stellt sich für Sie die Frage, ob Sie eigene betriebliche Lösungen finden müssen.

Fazit: Das Safe-Harbour-Abkommnen könnte zu einem Stolperstein für Unternehmen werden. Stellen Sie sich auf Druck von den Gewerkschaften gegen das Abkommen ein. Unabhängig vom neuen Abkommen sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre Datenschutzregelungen dem neuesten Stand entsprechen.

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