Anti-Korruptionsregister
Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein gemeinsames Anti-Korruptionsregister beschlossen.
Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein gemeinsames Anti-Korruptionsregister beschlossen. Darin sollen Unternehmen aufgeführt werden, die gegen das Gesetz verstoßen haben. Die betreffenden Betriebe sollen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Andere Bundesländer wurden aufgefordert, sich an dem Register mit Sitz in Hamburg zu beteiligen.