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Gesundheitsamt schließt Arbeitnehmer weg

Arbeitgeber: Wer zahlt den Lohn während der Quarantäne?

Als Schutzmaßnahme der Gesundheitsämter gegen Covid-19 müssen Arbeitnehmer in Quarantäne zuhause bleiben. An Arbeiten ist dann oft nicht mehr zu denken. Der Arbeitgeber fragt sich natürlich: Muss ich in dieser Zeit den Lohn weiterzahlen?

Quarantäne ist wie Krankheit: Im Zweifel zahlen Arbeitgeber und Krankenkassen. Sie wissen: Um die Ausbreitung von Covid-19 zu stoppen, kann das Gesundheitsamt auch für Beschäftigte eine Quarantäne anordnen. In dieser Zeit darf der Betroffene das Haus nicht verlassen, auch nicht, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Derzeit sind das nach Schätzungen in Deutschland rund 350.000 Arbeitnehmer. 

Die beste Variante für alle Beteiligten ist natürlich, wenn die Arbeit im Home Office zu erledigen ist. Klappt das nicht, wird der Mitarbeiter rechtlich so behandelt, als wäre er krank. Es gibt dann maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

Erstattung durch den Staat

Der Arbeitgeber erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 5 IfSG) die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde (die ist unterschiedlich, je nach Bundesland) erstattet. Ab der siebten Woche  erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Besteht die häusliche Quarantäne, weil der Arbeitnehmer seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, dann muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Eine Erstattung ist in diesem Fall ebenfalls nicht vorgesehen. Deshalb ist es sinnvoll, auch wenn hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht, wenn der Arbeitgeber darüber informiert, dass bei einer Reise in ein Risikogebiet Gehaltseinbußen drohen.

Vom Arbeitgeber veranlasste Quarantäne

Wenn sich der Arbeitgeber von sich aus entscheidet, den Mitarbeiter nach Hause zu schicken, um die übrige Belegschaft zu schützen, dann muss er das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber bekommt in dem Fall nichts ersetzt.

Fazit: Der Arbeitgeber muss im Fall einer Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt dem betroffenen Mitarbeiter maximal sechs Wochen den Lohn weiterzahlen.

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