Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1709
Ende des Insolvenzschutzes

Bangen um die Altersvorsorge

Im Corona-Halbjahr von März bis einschließlich September ist in Deutschland die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, ausgesetzt. Doch für viele Firmen kommt jetzt das dicke Ende. Schulden sind aufgelaufen. Wer aufgeben muss, hat gleich einen weiteren Schrecken zu vergegenwärtigen.

In vielen Unternehmen hat das große Zittern begonnen. Ab 1. Oktober gilt wieder die Insolvenzantragspflicht. Und die Zahlen schießen ins Kraut, wie viele Firmen dann „die Grätsche“ machen. Denn zwischenzeitlich aufgeschobene Verpflichtungen aus Mieten, Strom, Wasser, Internet sind nur gestundet. Sollte es im letzten Moment (wider Erwarten) doch noch zu einer Verlängerung der „Stillhalteoption“ bis 31.3.2021 kommen, wachsen die Schuldenberge nur noch weiter. Bei Gastwirten kursieren Zahlen, dass mehr als 60% aufgeben: durch Liquidation oder Insolvenz.

Für Inhaber und Geschäftsführer steht nicht nur das Einkommen, sondern auch die Altersvorsorge auf dem Spiel. Darauf weist uns RA Dr. Johannes Fiala aus München zusammen mit dem Aktuar Peter Schramm hin. Der Bundesgerichtshof habe dem Insolvenzverwalter weitergehende Möglichkeiten eröffnet, auf das Vermögen der Mittelstandskapitalgesellschaft zur Rückdeckung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zuzugreifen; und zwar bis zu mehr als 10 Jahre rückwirkend. Das gelte insbesondere bei Pensionszusagen an geschäftsführende Gesellschafter.

Insolvenzverwalter kann Sicherheiten anfechten

Der Insolvenzverwalter kann die Bestellung von Sicherheiten für den Geschäftsführer (z.B. Verpfändung oder Abtretung) anfechten. Dazu reicht es aus, dass der Geschäftsführer mit 50% am Gesellschaftskapital beteiligt und zugleich deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist (§ 134 InsO).

Ist die Pensionszusage „unangemessen hoch“, wird der Insolvenzverwalter von einer Schenkung ausgehen – und diese anfechten. Diese Möglichkeit hat laut Fiala auch jeder Gläubiger. Bei einer Verpfändung der Rückdeckung komme es mittlerweile nicht mal mehr auf das Ziel der Gläubigerbenachteiligung an, um eine Anfechtung vorzunehmen.

Fazit: Ein wirksamer Vermögensschutz kann im Prinzip nur über Auslandskonstruktionen erreicht werden. Ohne eingehende fachliche Beratung sollte man davon aber die Finger lassen. Und: Für die jetzt betroffenen Unternehmer ist es ohnehin zu spät.

Urteile: BGH, vom 18.07.2013, Az. IX ZR 219/11; LG Bochum, vom 10. Mai 2011, Az. 9 S 251/10

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang