Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1936
Spezielle Baurechts-Kammern an Landgerichten

Bauunternehmen: Neues Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht verlangt von Bauunternehmen mehr Transparenz und eine erhöhte Haftung. Einige Regelungen machen gängige Praxis zum Gesetz.
Die Angebote von Bauunternehmen werden künftig leichter vergleichbar sein. Grundlage ist das neue Bauvertragsrecht. Es wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten und stärkt die Rechte des Auftraggebers. Teilweise wird damit schon länger gängige Vertragspraxis zum Gesetz. Bisher galt das allgemeine Werkvertragsrecht. Mit der Gesetzesnovelle werden auch auf Baurecht spezialisierte Kammern an den Landgerichten eingeführt. Dies sind die wichtigsten Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts:
  • Abschlagszahlungen: Maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung dürfen Unternehmen als Abschlagszahlung für Baufortschritte fordern. Der Rest wird nach Abnahme fällig.

  • Nachweis der Einhaltung von Vorschriften: Unterlagen, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, etwa Genehmigungsplanung, EnEV, nachweisen, müssen dem Bauherren übergeben werden.  

  • Nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang: Der Auftraggeber kann eine nachträgliche Änderung anordnen, die nicht im Bauvertrag enthalten ist. Voraussetzung: innerhalb von 30 Tagen kann keine Einigung der Vertragspartner über die Änderung erzielt werden. Mehraufwand muss bezahlt werden. Hier sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

Einige Regelungen betreffen speziell den Verbraucherbauvertrag:
  • Widerrufsrecht: Baufirmen müssen den Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen und den Kunden darüber belehren. Ohne die Klausel kann ein Vertrag bis zu 12 Monate nach Vertragsschluss widerrufen werden.

  • Pflicht, den Bau zu beschreiben: Bauunternehmen müssen eine detaillierte Baubeschreibung liefern. Dazu gehören Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen. Außerdem gehören Pläne und Grundrisse mit Raum- und Flächenangaben sowie Angaben zur Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke zur Baubeschreibung.

  • Verbindliche Angaben zur Bauzeit: Verzögert sich die Fertigstellung eines Hauses, können dadurch entstehende Kosten (Miete, Kosten für Möbellagerung) an das Bauunternehmen weitergereicht werden.

Fazit: Das neue Bauvertragsrecht ist ein weiterer notwendiger Schritt zur Professionalisierung des deutschen Immobilienmarktes.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang