BFH-Urteil zur Steuerfreiheit von Dividenden
Für die Steuerfreiheit von Dividenden zwischen Unternehmen ist entscheidend, wann die Aktien in den Besitz der Firma übergehen. Steuerrechtlich kann es ausreichen, an einer Kapitalgesellschaft nur "wirtschaftlich", aber noch nicht "zivilrechtlich" beteiligt zu sein. Diese Feinheit kam einem Unternehmer zugute.
Dividenden unter Kapitalgesellschaften bleiben nach dem Unternehmenssteuerrecht nahezu steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) per Urteil bestätigt. Eine Kapitalgesellschaft muss lediglich 1,5% Steuern auf eine empfangene Ausschüttung entrichten – vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt zu Beginn des Kalenderjahres der Ausschüttung mindestens 10%.
Wann gehörten der Kapitalgesellschaft die Aktien?
In dem Streitfall hielt eine Kapitalgesellschaft bis zum Jahr 2013 genau 9,898% an einer Aktiengesellschaft (AG). Um von der günstigen Steuerregelung zu profitieren, kaufte das Unternehmen am 16.12.2013 weitere 50 Aktien. Damit stieg der Besitzanteil auf 10%. die Zahlung leistete das Unternehmen aber erst im Januar.
Streitig war nun, ab wann die steuergünstige 10%-Grenze überschritten war. Die Richter stellten in ihrem Urteil auf das wirtschaftliche Eigentum ab. Dieses ist demnach im Dezember 2013 durch den Abschluss des konkreten Vertrags über die Aktien auf sie übergegangen.
Fazit: Dividenden unter Kapitalgesellschaften sind ab einem Anteil von 10% steuerbegünstigt. Relevant ist dabei der Kaufvertrag über die Aktien, nicht der Zeitpunkt der Zahlung.
Urteil: BFH, I R 50/19