Gerichtssprache künftig auf Englisch
An deutschen Handelsgerichten soll künftig auch auf Englisch verhandelt werden.
An deutschen Handelsgerichten soll künftig auch auf Englisch verhandelt werden. Dies gilt auf Wunsch des Bundesrates für die Kammern für internationale Handelssachen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben noch gescheitert. Selbst beim Deutschen Anwaltverein gibt es dafür keine Erklärung. Nunmehr aber haben die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Initiative übernommen. Die Aussichten für das Gesetz stehen gut. Denn im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD verpflichtet, die Ausbreitung deutschen Rechts und seiner Anwendung zu verstärken. Mit dem Vorstoß verfolgt die Bundesregierung drei Ziele: Deutsche Unternehmen sollen künftig ihre internationalen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland führen (können). Bisher vor allem im angelsächsischen Raum durchgeführte Verfahren sollen nach Deutschland kommen. Die deutschen Rechtsnormen sollen dadurch international stärker Berücksichtigung finden. Mangel an englischsprachigen Juristen befürchtet der Deutsche Anwaltverein nicht. Dass allzu viel angelsächsisches Recht in Deutschland einsickern könnte, verneint er. Das deutsche Zivilrecht biete erhebliche Vorteile. Es sei kalkulierbarer als das angelsächsische, kostengünstiger und damit ein Standortvorteil für Investoren.
Fazit: Im Wettbewerb der Rechtssysteme will Deutschland künftig wie in der Außenpolitik mit mehr Nachdruck auftreten. Für Unternehmen könnte das Kostenrisiken aus Prozessen abmildern.