Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1230
Pragmatische Entscheidung des BAG

Gesamtauflösung des Betriebsrats ist nicht möglich

Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat Pflichtverletzungen vorwirft, kann der Betriebsrat per Gerichtsbeschluss aufgelöst werden. Aber wie ist zu verfahren, wenn eine Betriebsstilllegung beschlossene Sache ist und der Betriebsrat nur noch kurze Zeit im Amt ist?

Arbeitgeber können einen Betriebsrat, der grobe Pflichtverletzungen im Amt begeht, nicht ablösen lassen, wenn er nur noch mit einem „Restmandat“ betraut ist. Ein Restmandat liegt dann vor, wenn der Betriebsrat bei einer Betriebsstilllegung noch Restaufgaben abzuwickeln hat. Weiterhin möglich ist es allerdings, ein einzelnes Mitglied des Gremiums wegen besonders schwerer Verfehlungen auszuschließen. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Schwerer Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen

Das BAG hat pragmatisch entschieden. Es ist nicht sinnvoll, bei einer Betriebsstilllegung das alte Gremium abzusetzen und Neuwahlen einzuleiten. Die Entscheidung ist durchaus im Sinn des Betriebs, erspart es ihm doch langwierige und aufwendige Wahlprozeduren.

In dem Fall ging es um eine Betriebsstilllegung und um die Kündigung der 270 Beschäftigten. Der Betriebsrat unterstützte Klagen der Beschäftigten gegen die Entlassung und ermöglichte mit einem Link mehreren Anwaltskanzleien den Zugriff auf umfangreiche interne Betriebsdaten. Die Daten, ohne Passwortschutz in einer Cloud gespeichert, enthielten sensible Informationen, zu Gehalts- und Gesundheitsdaten der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber sah darin einen schweren Verstoß gegen gesetzliche Pflichten und forderte die Auflösung des gesamten Betriebsrats vor dem Arbeitsgericht.

Fazit: Ein Betriebsrat mit einem Restmandat ist trotz schwerer Pflichtverletzung eines Mitglieds nicht in Gänze aufzulösen.

Urteil: BAG vom 24.5.2023 Az.: 7 ABR 21/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Eyb & Wallwitz ist mit dem Kunden nicht auf Augenhöhe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
„Als Philosoph und Mathematiker ist es mir ein Bestreben die aktive Vermögensverwaltung mit sozialem Engagement und Verantwortung zu vereinen“, stellt sich Geschäftsführer Dr. Georg von Wallwitz im Anlagevorschlag vor. Man sei der Überzeugung, dass nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften langfristig mit wirtschaftlichem Mehrwert einhergehe und sich für Stiftungskunden auszahle.“ Das Zitat lässt beim Leser die schönsten Hoffnungsblätter ergrünen. Bringt Eyb & Wallwitz sie zum Blühen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang