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(Nur) energetische Sanierung kann auf Miete umgelegt werden

Heizkesselaustausch keine Modernisierung

Der Austausch eines störanfälligen Heizkessels ist keine Modernisierung. Daher kann er nicht auf die Miete umgelegt werden. Das entschied das Landgericht Berlin. Die Umlage als Modernisierung ist aber möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Der Austausch des Heizkessels ist keine Modernisierungsmaßnahme. Es handelt sich um eine Instandsetzung. Zumindest wenn die Heizung zuvor sowohl vor als auch während der Heizperiode ausgefallen war. Die Kosten können dann nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das entschied das Landgericht Berlin (Beschluss vom 18.12. 2017, Az. 64 S. 73/17)

Vermieter darf Kosten für Heizkessel nur in Verbindung mit energetischer Sanierung umlegen

Ein Vermieter hatte die Kosten eines neuen Heizkessels auf die Miete umgelegt. Sein Argument: Es handle sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Dagegen klagten die Mieter – und erhielten Recht. Die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands der Wohnung ist Sache des Vermieters. Dazu gehört es, sicherzustellen, dass die Heizung funktioniert, so das Landgericht Berlin.
Ist der Einbau eines Heizkessels Teil einer energetischen Sanierung, können die Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Dann müssen aber auch die geplanten weiteren energetischen Modernisierungsmaßnahmen vorgetragen werden.

Fazit:

Planen Sie den Austausch eines Heizkessels rechtzeitig vor dessen möglichen Ausfall und verknüpfen Sie das mit einer energetischen Sanierungsmaßnahme. Dann können Sie die Kosten auf die Miete umlegen.

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