Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1839
Stolperfalle bei Umzug des Betriebs

Hinweisschild mit neuer Adresse gilt als Werbung

Außenwerbung bei angemieteten Geschäftsräumen ist nichts Ungewöhnliches. Üblicherweise gibt es Vereinbarungen dazu im Mietvertrag. Eine Kleinigkeit wird aber oft vergessen: Ist es bei Vertragsende möglich, ein Hinweisschild an der Alt-Immobilie mit der neuen Geschäftsadresse anzubringen?

Für Gewerbetreibende ist es wichtig, dass sie ihre Kunden über einen Umzug an einen anderen Standort informieren können. Wer Gewerberäume mietet, sollte deshalb den Mietvertrag an diesem Punkt genau prüfen. Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat entschieden, dass der Ex-Mieter nicht automatisch einen Rechtsanspruch darauf hat, nach Beendigung des Vertrages an der Hauswand ein Hinweisschild mit der neuen Geschäftsadresse anzubringen.

Im streitigen Mietverhältnis war eine Regelung unter der Überschrift "Rückgabe des Mietobjektes" enthalten, wonach der Mieter sämtliche Außenwerbung zu demontieren und die beklebten Scheiben zu reinigen hat. 

Werbung ist nicht zulässig

Unter Verweis auf diese Regelung verweigerte der Vermieter die Genehmigung, an der Tür des Ladens zwei Hinweisschilder anzubringen, die auf die neue Anschrift hinweisen sollten. Der Ex-Mieter war verärgert und klagte auf Duldung der Schilder.

Der Ex-Mieter hat aber in diesem Fall keinen Anspruch auf Anbringung der Hinweisschilder, so die Hamburger Richter. Eine ausdrückliche Regelung für diesen Fall sei zwar im Mietvertrag nicht aufgenommen. Jedoch seien die Angaben zur Rückgabe des Mietobjektes anzuwenden. Denn es handele sich um Werbung. Der Mieter hätte wissen müssen, dass er nach seinem Auszug keine mehr im Außenbereich anbringen durfte.

Unser Tipp

Unser Tipp: Schon bei Vertragsabschluss an das Ende denken und auf eine entsprechende Klausel achten.

Empfehlung: Schon bei Vertragsabschluss an das Ende denken und auf eine entsprechende Klausel achten.

Urteil: AG Hamburg vom 28.03.2019, Az.: 44 C 275/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Brückeneinsturz von Baltimore

Hafen von Baltimore wieder geöffnet

Verschwommenes Bild vom Hafen in Baltimore und Bild von einem Sperrschild verlaufen ineinander © Adobe Firefly, KI-generiertes Bild
Der Hafen von Baltimore ist wieder rund um die Uhr geöffnet. Auch größere Schiffe können den wichtigen Umschlagplatz an der Ostküste der USA nun wieder anlaufen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Partners VermögensManagement AG

Vorschlag der Partners wird als zu leicht befunden

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Partners VermögensManagement AG führt sich bei der Stiftung Fliege mit einem ungewöhnlich ausführlichen und persönlich gehaltenen Anschreiben ein, das ein echtes Interesse an dem Mandat erkennen lässt. Der Vermögensverwalter geht bereits hier auf das bestehende Portfolio und den Veränderungsbedarf ein, erläutert Erfahrungen bei Stiftungsmanagement und nachhaltiger Vermögensanlage und garantiert die geforderte Ausschüttung für den Stiftungszweck. Ein toller Auftakt, der auf mehr hoffen lässt
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Partners VermögensManagement AG

Vorschlag der Partners wird als zu leicht befunden

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die Partners VermögensManagement AG führt sich bei der Stiftung Fliege mit einem ungewöhnlich ausführlichen und persönlich gehaltenen Anschreiben ein, das ein echtes Interesse an dem Mandat erkennen lässt. Der Vermögensverwalter geht bereits hier auf das bestehende Portfolio und den Veränderungsbedarf ein, erläutert Erfahrungen bei Stiftungsmanagement und nachhaltiger Vermögensanlage und garantiert die geforderte Ausschüttung für den Stiftungszweck. Ein toller Auftakt, der auf mehr hoffen lässt
  • Fuchs plus
  • Europäische Geldpolitik entgleist

EZB wird bald Inflation importieren

Europäische Zentralbank © Michael Zegers / imageBROKER / picture alliance
Die EZB steuert unter Christine Lagarde einen riskanten Glaubwürdigkeitskurs. Im nächsten Monat wird die Europäische Zentralbank die Leitzinsen senken. So wurde es durch Aussagen mehrerer EZB-Ratsmitglieder angekündigt. Das läuft aber konträr zum inzwischen sanft einsetzenden Aufschwung. Die EZB beschwört damit auch die Geister, die sie noch gar nicht losgeworden ist.
  • Fuchs plus
  • Werden Diamanten zu einem Massenprodukt?

Unruhe am Diamantenmarkt

Diamanten könnten zu einem Massenprodukt werden. Diese Entwicklung zeichnet sich beim Blick auf die Entwicklungen am Diamantmarkt ab. Jetzt hat sogar De Beers den Preis für seine Schmuck-Kollektion aus künstlichen Diamanten um 40% gesenkt. Viele Händler nehmen die synthetischen Steine ins Sortiment und hoffen auf ein Mengen-Geschäft.
Zum Seitenanfang