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Neue Richtlinie für Kredite

Immobilienrecht: Wieder leichter an Hypotheken

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll entschärft werden. Dies fordert der Bundesrat.
Deutschland schraubt die erst im März in Kraft getretenen Einschränkungen bei der Hypotheken-Kreditvergabe wieder zurück. Baden-Württemberg (Grün-Schwarz), Bayern (CSU) und Hessen (Schwarz-Grün) haben bereits im Bundesrat die Initiative ergriffen. Sie fordern die Bundesregierung auf, die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entsprechend zu ändern. Das von Heiko Maas (SPD) geführte Verbraucherschutzministerium signalisierte bereits ein Einlenken. Das Problem: Deutschland verschärfte die EU-Richtlinie über Gebühr. Plötzlich ist nicht mehr der Wert der Immobilie für eine Hypothek maßgeblich, sondern die Einkommenserwartung für den Kreditnehmer. Dies führt vor allem bei den Sparkassen zu zahlreichen verweigerten Hypotheken. Betroffen sind vorrangig junge Familien und ältere Hauseigentümer. Die Bundesländer sprechen von einem Rückgang der Neuzusagen von 20% bis 25%. Vier Änderungen stehen jetzt an:
  1. Eine Klarstellung, was die Voraussetzung für die Kreditgewährung ist; wir erwarten, dass die „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“ nicht mehr relevant sein und gestrichen wird.
  2. Abschaffung der erneuten, umfassenden Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen.
  3. Ausnahmeregelungen für altersgerechten Umbau und energetische Sanierung; Kredite müssen nicht bis zum Lebensende abgezahlt sein.
  4. Ausnahmen für Immobilienverzehrkredite; die Hypothek kann weiterhin nach dem Tod durch Verkauf der Immobilie abgezahlt werden.
Noch bis Ende des Monats will das Verbraucherschutzministerium mit der Kreditwirtschaft darüber beraten. Der Bundesrat mahnt zur Eile. Dort hofft man, dass allein die Diskussion über die Rechtsänderungen die Zurückhaltung der Kreditinstitute lockert. Doch das dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Die Politik wird handeln müssen.

Fazit: Die ganze Aufregung war unnötig. Das Ministerium stand nicht einmal unter Zugzwang. Die Regelungen sind dilettantisch. Und zudem galt einmal das Versprechen, EU-Richtlinien nicht zusätzlich national „anzureichern“. Nun wird zurückgedreht.

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