Ist privater Schwimmunterricht steuerpflichtig?
Nicht jede Form privater Bildung ist von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat sich in einem aktuellen Urteil der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen und damit seine vorherige Position abgeräumt. Im konkret vorliegenden Fall ging es um die Frage einer Steuerbefreiung für Schwimmunterricht an einer privaten Schwimmschule. Maßgeblich ist die aktualisierte EU-Definition von „Schul- und Hochschulunterricht“. Nach diesen Maßstäben ist der Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerbefreiungen für Bildungsleistungen erheblich eingeschränkt.
Fazit: Nicht jede Form privater Bildung ist von der Mehrwertsteuerbefreiung erfasst.
Urteil V R 31/21, V R 32/18