Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam
Eine gekündigte Kfz-Versicherung ist auch dann beendet, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschieden. Ergo: Es gibt bei einem Unfall auch keine Schadenabwicklung.
Urteil: OLG Braunschweig vom 2.9.2019, Az.: 11 U 103/18