Mediationsklausel – aber wie?
Weisen Sie Ihre Beschaffungsabteilung an, Mediationsklauseln präzise zu formulieren. Solche Klauseln in Verträgen helfen, in Krisenfällen zu deeskalieren und Gerichtsverfahren abzuwenden. Aber häufig werden sie als zumeist schwammiger Textbaustein standardisiert in Verträge übernommen. Kommt es zum Streitfall, scheiden sich an Uneindeutigem die Geister.
Diese Klauseln sind vor allem bei komplexen, agilen Beschaffungsprojekten (IT) sinnvoll. Oder wenn Sie eine längerfristige Lieferbeziehung anstreben und Rechtsrisiken und (teure!) Folgen einer gerichtlichen Auseinandersetzung schwer einzuschätzen sind. Auch bei internationaler Beschaffung lohnen spezielle Klauseln. Sie sollten aber ausschließen können, dass eine Mediationsklausel vom Vertragspartner strategisch eingesetzt wird.
Besprechen Sie Ihre beabsichtigte Klausel mit dem Lieferanten vor Vertragsunterzeichnung. Weisen Sie zur Sicherheit auf die Klausel gesondert hin (nicht einfach standardisiert in AGBs). Klären Sie auch ab, ob Mediation hemmt (etwa Gewährleistung). Formulierungsbeispiel: „Verjährungs- und vertragliche Ausschlussfristen sind ab Zugang des Mediationsantrags gehemmt. Die Hemmung dauert bis zum letzten Kalendertag des Monats, in dem das Scheitern der Mediation erklärt wird."
Weitere Infos:
BME e.V.
Competence Center Services
Recht, Compliance und Konfliktmanagement
E-Mail: noreen.loepke@bme.de
Mediationsgesetz (7/2012)
https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/MediationsG.pdf
Fazit: Klauseln helfen nur bei sprachlicher Klarheit. Sonst verlängern sie eher eine Auseinandersetzung.