Musterfeststellungsklage diskriminiert Unternehmen
Die Musterfeststellungsklage wird Unternehmen verfahrenstechnisch diskriminieren. Darüber sind sich Fachleute einig. Der Grund: Die Klagemöglichkeit steht nur Verbrauchern offen, die sich wiederum durch Verbände vertreten lassen müssen. Die im allgemeinen Sprachgebrauch so genannten »Sammelklagen« werden ab 1. November möglich sein.
Das hat konkrete Folgen. Haben Sie beispielsweise Diesel-Pkw in ihrem Fuhrpark, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, müssen Sie eine Einzelklage durchziehen. Schlimmer noch: Läuft parallel eine Musterklage, wird ihr verfahren vom Gericht voraussichtlich auf Eis gelegt. Denn die Musterklagen beginnen bereits bei den Oberlandesgerichten als erster Instanz. Wenn Sie also beim Landesgericht vorstellig werden, wird dies auf das Urteil der nächsthöheren Instanz warten.
Verbraucher haben viele Möglichkeiten
Aber das ist noch nicht alles. Verbraucher müssen bei Klageeinreichung den Schaden nicht genau beziffern, der ihnen vermeintlich entstanden ist. Sie können also nicht einmal verlässlich Rückstellungen bilden. Und: Verbraucher dürften sich animiert fühlen, die Schadenshöhe (unangemessen) hoch anzusetzen. Motto: Bei einem (möglichen) Vergleich trifft man sich oft in der Mitte.
Fazit:
Das Durchführungsverfahren zur Musterklage gibt reichlich Motivation, ihr möglichst aus dem Wege zu gehen. Kläger und Beklagter sind hier vor Gericht nicht mehr gleich.