Portale: Fake-Bewertungen unzulässig
Marketing-Agenturen dürfen im Internet keine Fake-Bewertungen verkaufen. Das entschied das Landgericht München in einem Streit zwischen dem Urlaubsportal Holidaycheck und der im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässigen Firma Fivestar Marketing. Demnach darf Fivestar künftig keine Hotel-Bewertungen mehr von Bewertern verkaufen, die nicht tatsächlich in jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben.
Urteil: LG München vom 14.11.2019, Az.: 17 HK O 1734/19
Hinweis: Das Bundeskartellamt will die Nutzerbewertungen auf Verkaufsplattformen oder Bewertungsportalen genauer unter die Lupe nehmen.
Fazit
Vergessen Sie bei der Preisauszeichnung nicht das Pfand.
Urteil: LG Kiel vom 26.6.2019, Az.: 15 HKO 38/18