Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1690
Hinweise zum Verwendungszweck gehören auf die Verpackung

Produktinformationen gehören auf die Verpackung

Es geht um die Gesundheit. Deshalb dürfen kosmetische Mittel diese auf keinen Fall gefährden. Das ist das Hauptziel der EU-Kosmetikverordnung. Es geht dabei auch um die richtige Anwendung. Deshalb sind eindeutige und lesbare Deklarationen wichtig. Aber dürfen die Informationen nur in einem Firmenkatalog des Herstellers und nicht auf der Verpackung des Produkts stehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht dazu eine klare Ansage.

Der Verwendungszweck eines Produkts gehört auf die Verpackung oder den dafür genutzten Behälter. Sie darf nicht etwa nur in einem externen Firmenkatalog beschrieben sein. Der Verwendungszweck müsse den Käufer "klar über die Anwendung und die Verwendungsweise des Mittels informieren", urteilte der EuGH in Luxemburg. 

Nur so seien Produkte auch sicher anzuwenden. Grundlage für die Entscheidung ist die EU-Verordnung über kosmetische Mittel (Nr. 1223/2009, EU–KosmetikVo). Geklagt hatte die Inhaberin eines Schönheitssalons in Polen, die Kosmetika eines US-Herstellers verkaufte. 

Kostenerstattung zunächst ablehnt

Erst nach Eintreffen des Produkts stellte sich heraus, dass auf der Verpackung nur wenige Informationen standen. Das Verfallsdatum und die Zusammensetzung des Produkts waren aufgedruckt; alle anderen Informationen enthielt in polnischer Sprache nur ein externer Firmenkatalog. Die Unternehmerin löste daraufhin den Kaufvertrag, ihre Klage auf Erstattung der Kosten wurde in erster Instanz abgelehnt. 

Das Berufungsgericht in Warschau bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen der Sicherheit der Kosmetikprodukte und den Anforderungen an ihre Aufmachung und Kennzeichnung, urteilte der EuGH. Ein Firmenkatalog, der in diesem Fall auch andere Produkte enthielt, sei dafür nicht geeignet. Auch die mit dem Aufdruck auf das Produkt verbundenen Kosten und der Aufwand seien kein Rechtfertigungsgrund gegen eine entsprechende Information.

Fazit: Die Angabe des Verwendungszwecks eines kosmetischen Mittels muss auf dem Behälter und der Verpackung in der Landessprache aufgedruckt sein.

Urteil: EuGH vom 17.12.2020, Az.: C-667/19

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Aktienrückkäufe und Entflechtungs-Spekulationen bei Siemens

Siemens-Aktie hat großes Potenzial

Siemens © Matthias Schrader / AP Photo / picture alliance
Die Siemens-Aktie wird von diversen Faktoren beflügelt. Umfangreiche Aktienrückkäufe finden in einem Umfeld statt, in dem Entflechtungs-Spekulationen den Titel ebenfalls antreiben. Hinzu kommen noch gute Geschäftsaussichten. Wie weit kann die Siemens-Aktien noch steigen?
  • Fuchs plus
  • Münchener Rückversicherung kauft regelmäßig eigene Aktien

Münchner Re ist Rückkauf-Profi

Munich Re © Munich Re
Die Münchner Rückversicherung ist ein Rückkauf-Profi. Das Unternehmen kauft schon seit Jahre regelmäßig eigene Aktien zurück. Auch 2024 sollen signifikant Papiere dem Markt entzogen werden. Darüber hinaus erhöht das Unternehmen die Dividende deutlich. Welche Perspektive hat der Aktienkurs?
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 16.05.24

Talanx an Kreuzunterstützung kaufen

Talanx © Talanx Media Library
Technisch orientierte Trendfolger finden eine gute Einstiegsgelegenheit bei Talanx. Der Kurs des Versicherungskonzerns ist seit dem Jahreshoch deutlich gefallen. Jetzt erreicht die Aktie ein markantes Unterstützungslevel.
Zum Seitenanfang