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Imageschaden nach Handyvideo in Lackstraße

Tänzer beschämen Firma - das sind die Konsequenzen

Was passiert, wenn Mitarbeiter auf Social Media geschäftsschädigende Videos hochladen? Copyright: Pixabay
Können sie umgehend mit Sanktionen reagieren, wenn Mitarbeiter bewusst gegen Sicherheitskonzepte verstoßen oder interne Arbeitsprozesse in Social Media ausschlachten? Wir berichten Ihnen hier von einem kuriosen Fall, der aber überall vorkommen kann.

Im Internet kursiert ein kurioses Privatvideo, gedreht in einer Lackstraße des Landmaschinenherstellers Fendt (Marktoberdorf). Das hat Geschäftsführung und Betriebsrat auf den Plan gerufen. Der Fall zeigt, wie schnell Unternehmen durch private Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern einen Imageverlust erleiden können.

Der Fall: Zwei Mitarbeiter in Schutzanzügen tanzen in einer Fendt-Lackstraße zum Hit „Blinded by the light“. Beide albern auf und vor einem einfahrenden Schlepperrumpf. Die Anzüge verfärben sich in den 2 Minuten von Weiß zu Schwarz. Das Video wurde zunächst in privaten Gruppen geteilt, gelangte aber schnell in die breite Öffentlichkeit und war auch in mehreren Medien sichtbar (Video liegt uns vor). Das blieb auch Kunden der Firma nicht verborgen. Doch erst als sich mehrere Kunden bei Fendt (Tochter des US-Multis AGCO) meldeten, konnte die Geschäftsleitung reagieren.

Sanktionen

Als „absolut inakzeptabel und beschämend“ bezeichnen Geschäftsführung, Werks- und Segmentleitung den Vorfall in einem Schreiben an die Mitarbeiter (liegt uns ebenfalls vor). Zudem hätte das tanzende Duo die hohen Sicherheitsanforderungen umgangen. Die waren eingeleitet worden, nachdem es vor einigen Jahren zu einem tödlichen Arbeitsunfall im automatischen Transport eines Schleppers im Lack gekommen war.  

Von einer fristlosen Entlassung hat Fendt abgesehen, speziell in einem Fall wegen sozialer Abwägungen. Sanktionen hat das Management dennoch ergriffen. So wurden Abmahnung erteilt und 14 Tage Sozialdienst bei unbezahlter Freistellung verordnet. Beide „Tänzer“ müssen zudem auf die Sonderzahlung aus dem Härtefallfonds (Tarifabschluss) verzichten. Die Summe von 1.050 Euro wird dafür karitativ gespendet.

Konsequenzen für alle Mitarbeiter

Geschäftsführung und Betriebsrat haben daraufhin einen Erlass erarbeitet. Mitarbeitern ist die Nutzung privater Handys am Arbeitsplatz ab sofort untersagt, ebenso das Filmen und Veröffentlichen von Produktionsprozessen. Der Fall zeigt: Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, muss eindeutig als "no go" definiert (und sanktioniert) werden.

Imageschaden

Die Geschäftsleitung räumt im Schreiben ein, den Imageverlust noch nicht abschätzen zu können. Besonders ärgerlich angesichts der Tatsache, dass der Fendt-Werksverbund (Marktoberdorf und Asbach-Bäumenheim) Anfang 2020 auf dem Davoser Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) als „Advanced 4th Industrial Revolution Lighthouse“ ausgezeichnet wurde. Dem „Global Lighthouse Network“ gehören weltweit nur 44 Unternehmen an.

Fazit: Machen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat unmissverständlich klar, welche Sanktionen Sie veranlassen, wenn Mitarbeiter gegen Sicherheitskonzepte verstoßen oder Arbeitsprozesse in Social Media und anderen traditionellen Kanälen ausschlachten.

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