Überblick: Neue Regeln bei der Betriebsverfassung
Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beschlossen. Hier die wichtigsten Änderungen …
- Virtuelle Betriebsratssitzung: Die von den Gremien der Interessenvertretung in der Corona-Pandemie geübte Praxis der Video- und Telefonkonferenzen ist jetzt auf Dauer gültig. Das spart dem Betrieb Reisekosten.
Datenschutz und KI
- Datenschutz: Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört auch die Überwachung bei der Nutzung personenbezogener Daten durch den BR.
- Künstliche Intelligenz (KI): Setzt der Betrieb KI ein, darf der Betriebsrat Sachverstand bei der Einführung zu seiner Beratung heranziehen. Ein Personalauswahlsystem das auf KI basiert, ist mitbestimmungspflichtig.
Mobile Arbeit und elektronische Signatur
- Mobile Arbeit: Bei der konkreten Ausgestaltung darf der Betriebsrat jetzt mitreden, beim ‚Ob‘ allerdings weiterhin nicht.
- Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur: Um die Abläufe im Betrieb zu beschleunigen, genügt ein elektronische Signatur bei gemeinsamen Vereinbarungen.
Wahlalter und Kündigungsschutz
- Absenkung des Wahlalters für Betriebsratswahlen: Ab dem 16. Lebensjahr und nicht erst ab dem 18., sind Belegschaftsmitglieder wahlberechtigt.
- Erweiterung des Kündigungsschutzes: Die Ausweitung des Kündigungsschutzes auf Personen, die Betriebsratswahlen vorbereiten oder einleiten.
Unfallversicherung bei Homeoffice
Etwas außerhalb der Systematik wurde der Versicherungsschutz bei einem Unfall im Homeoffice mitgeregelt. Beim Homeoffice sind Wege zum Drucker oder zum Schrank mit Büromaterial unfallversichert; nicht aber der Gang zur Kaffeemaschine oder zum Kühlschrank.
Das ist jetzt anders: Der Versicherungsschutz besteht in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit im Unternehmen, wenn die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten („Homeoffice“) oder an einem anderen Ort („mobile Arbeit“) ausgeübt wird. Der Unfallversicherungsschutz ist auch auf Wege ausgedehnt, die Beschäftigte zur Betreuung der Kinder außer Haus zurücklegen.recht
Fazit: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vereinfacht und klärt einiges; eine nachhaltige Modernisierung ist aber nicht erreicht.