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Modernisierung des Gesellschaftsrechts in etlichen Punkten

Unternehmen sind keine Verbraucher

Die Große Koalition will ausweislich des Koalitionsvertrages einige Punkte im deutschen Gesellschaftsrecht modernisieren. So soll die Ausweitung des Verbraucherrechts auf Unternehmen eingedämmt werden.

Die Große Koalition will das Gesellschaftsrecht modernisieren. Zu den wichtigsten Vorhaben im Koalitionsvertrag gehört in diesem Zusammenhang die Überarbeitung der AGB im Sinne der Unternehmen. Hier haben die Gerichte in den vergangenen Jahren das Recht der Verbraucher zunehmend auch auf die Unternehmen bezogen, kritisiert die Anwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen.

Es soll separate AGB für BtoB-Geschäfte geben. Hintergrund: Die Gerichte wenden bisher die Verbraucherschutzregeln weitgehend auch für Geschäfte von Unternehmen untereinander an. Das deutsche AGB-Recht ermöglicht auch im B2B-Bereich kaum Haftungsbeschränkungen. Die Reform sollen die Gerichte gezwungen werden, die Prüfung von Vertragsklauseln auf Fälle zu beschränken, in denen ein Vertragspartner seine überlegene wirtschaftliche Position ausnutzt. Das würde mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung ermöglichen.

Lizenzen insolventfest machen

Die Rechte von Lizenznehmern sollen in der Insolvenz gestärkt werden. Lizenzen sind bisher nicht „insolvenzfest", d.h. der Insolvenzverwalter kann im Grundsatz wählen, ob er den Lizenzvertrag fortsetzen will oder nicht. Für Lizenznehmer bedeutet dies Unsicherheiten und – im Zweifel – einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter, der zu Mehrkosten führt.

Neuland beschreitet die Bundesregierung durch die beabsichtigte Schaffung einer neuen Rechtsform. Sie soll für die wissenschaftliche Zusammenarbeit in Forschungskooperationen gelten. Bisher gibt es hier nur die Möglichkeit, eine BGB-Gesellschaft zu gründen. Wie die Anwälte anmerken, gibt es dazu bisher keine innovativen Konzepte, wie solche Gesellschaften aussehen könnten.

Der Koalitionsvertrag schließt ausdrücklich die Online-Gründung von Unternehmen aus. Hintergrund ist die zuverlässige Identitätsprüfung von Anmeldern. Hier soll weiter der Notar im Spiel bleiben.

Fazit: In der vergangenen Legislaturperiode fehlte es im Gesellschaftsrecht an Schwung. Mal sehen, was von den guten Absichten diesmal umgesetzt wird.

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