1,3 Mio. Euro sind kein Trinkgeld
Erhält z.B. eine Bedienung in einem Restaurant ein Trinkgeld, muss das normalerweise nicht versteuert werden. Doch wie hoch darf ein Trinkgeld eigentlich ausfallen? In Köln trieben es zwei Prokuristen auf die Spitze.
1,3 Mio. Euro und auch "nur" 50.000 Euro sind kein Trinkgeld. Mit diesem Urteilsspruch wischte das Finanzgericht (FG) Köln die dreiste Auffassung zweier Prokuristen beiseite. Die hatten von einem an ihrer GmbH beteiligten Unternehmen eben jene Summen erhalten. Die Zahlungen wurden als "Trinkgelder" verbucht und seien darum steuerfrei, so die Behauptung. Finanzamt und FG konnten da nur ungläubig den Kopf schütteln und lehnten beide ab.
Fazit: Trinkgelder werden in vielen Fällen, da meist ohnehin nicht zurückverfolgbar, vom Finanzamt als steuerfrei geduldet. Dass beim Kölner Urteil aber ein Missbrauch dieser Praxis versucht wurde, ist offenkundig.
Urteile: FG Köln, 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20