Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
971
Bundesfinanzhof folgt Europäischem Gerichtshof

Analysen eines Facharztes von Umsatzsteuer befreit

Heilberufe profitieren von der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Das gilt nicht in allen, aber den meisten Fällen. Der EuGH hat die Mediziner jetzt gestärkt und der Bundesfinanzhof folgt dieser Auffassung ohne Einschränkung. den Kürzeren zieht die Finanzverwaltung.
Diverse Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Einschlägig ist hier § 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz, UStG.  Die Befreiung gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Hier gilt wiederum § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG.

Im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EUGH) hat der BFH jetzt entschieden, dass medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik aufgrund beider einschlägiger Paragraphen im Umsatzstuergesetz steuerfrei sein können. Das sind die §§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG und Buchst. a Satz 1. Der BFH stellt ebenfalls gegen die Auffassung der Finanzverwaltung klar, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient keine Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung (i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG) ist.

6.000 EUR Vergütung von GmbH erhalten

Zu beurteilen war die umsatzsteuerliche Behandlung von Heilbehandlungsleistungen. Sie wurden von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik für eine GmbH erbracht wurden. Der Facharzt erhielt von der Gesellschaft eine monatliche Vergütung von 6.000 EUR für diese Leistungen. Sie umfassten insbesondere Befunderhebungen mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen sowie ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungsverhältnisse.

Die Frage nach der zutreffenden umsatzsteuerlichen Beurteilung dieser Leistungen hatte der BFH dem EuGH mit einem sog. Vorabentscheidungsersuchen (vom 11.10.2017, Az. XI R 23/15) vorgelegt. Der EuGH entschied, dass zunächst die mögliche Umsatzsteuerbefreiung dieser Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG zu prüfen ist. In Betracht kommt hier insbesondere die Regelung des Doppelbuchst. bb, die eine Befreiung vorgibt für „Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung, die an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch teilnehmen oder für die Regelungen nach § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten“. Erfüllen die zu prüfenden Heilbehandlungsleistungen die Voraussetzungen dieser Vorschrift ganz oder teilweise nicht, kommt für sie alternativ die Befreiung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in Betracht. Diese Sichtweise hat der BFH jetzt voll übernommen.

Fazit: Ein "Sieg auf ganzer Linie" für die Heilberufe.

Urteile: EuGH Az. XI R 23/19, XI R 23/15 Vorabentscheidungsersuchen des EUGH vom 11.10.2017 Az. XI R 23/15

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Einkaufsmanagement gezielt optimieren

Gute Stammdaten sparen 30%

Finance Management © vinnstock / Stock.adobe.com
Mit der Anreicherung von Stammdaten sind gefühlt Generationen in nahezu allen (Industrie-)Branchen beschäftigt. Aber oft werden die Stammdaten noch nicht richtig gepflegt. Dabei gibt es dafür bereits digitale Tools. Wer sie einsetzt, kann bis zu 30% sparen.
  • Fuchs plus
  • China kann gegen den Westen kaum noch aufholen

USA bleiben Innovationsweltmeister

Container in den Flaggen Chinas und der USA © narvikk / Getty Images / iStock
Die Systemkonkurrenz zwischen den USA und China fällt bei der Technologieentwicklung derzeit klar zugunsten der USA aus. Nachdem China ein starker Aufholprozess gelungen ist, hat sich der Aufholprozess zuletzt deutlich verlangsamt.
  • Fuchs plus
  • Inflation wird wieder anziehen

Finanzvorstände hoffen auf den Binnenmarkt

Flagge von Deutschland und die Entwicklung der deutschen Wirtschaft © studio v-zwoelf / Stock.adobe.com
Die Finanzvorstände deutscher Unternehmen erwarten eine stabilere Konjunktur im Jahresverlauf. Insgesamt sind die Aussichten inzwischen positiv, wenn auch nur schwach. Die Industrie ist insgesamt gespalten, je nach regionaler Abhängigkeit. Einigkeit herrscht in der Erwartung, dass die Inflation wieder anziehen wird.
Zum Seitenanfang