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Steuerliche Voraussetzungen zum begrenzten und unbegrenzten Abzug des Arbeitszimmers

BFH verlangt ganzheitliche Betrachtung

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbeschränkt steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausschließlich darin erfolgt. Was ist aber, wenn im häuslichen Arbeitszimmer nur eine Nebentätigkeit ausgeführt wird?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber verlangt, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% v.H. der beruflichen Tätigkeit beträgt. Bis zu 1.250 € kann man auf diesem Weg absetzen. Wird das Arbeitszimmer ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt, ist ein unbeschränkter Abzug möglich. Das gilt sowohl für Unternehmer wie auch für Arbeitnehmer. 

Auch ein als Kanzlei Zuhause genutztes Büro eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist ein „häusliches Arbeitszimmer“, fällt also unter die steuerliche Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer. Das gilt auch dann, wenn ein hauptberuflich als Syndikusanwalt (und damit als Arbeitnehmer) tätiger Rechtsanwalt nebenberuflich als selbständiger Anwalt tätig ist. Daran hielt der BFH jetzt am Fall eines nebenberuflich tätigen Rechtsanwalts fest (Az. VIII B 166/19).

Anwaltliche Tätigkeit muss als Ganzes betrachtet werden

Die Frage des Arbeitszimmers als Tätigkeitsmittelpunkt ist bei Rechtsanwälten nicht isoliert auf die einzelne Tätigkeit als Syndikusanwalt sowie als selbständiger Anwalt abzustellen. Bei Rechtsanwälten gilt es sämtliche Tätigkeiten als Ganzes zu betrachten. Der nur nebenberuflich als selbstständiger Anwalt tätige Kläger, konnte daher nicht den unbeschränkten Abzug geltend machen Das Finanzamt hat daher zurecht nur 1.250 € für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben anerkannt.

Hohe Verluste in der Event-Versicherung Die Corona-Virus bedingten Schäden für die Versicherungswirtschaft gehen weiter nach oben. So muss die gesamte Branche der Event-Versicherer allein in UK nach aktuellen Schätzungen mehr als 500 Mio. Pfund berappen. Dabei geht es um den Ersatz der Aufwendungen für große private familiäre Ereignisse und natürlich Messebeteiligungen von Unternehmen sowie Kongresse und andere größere Firmen-Veranstaltungen. Die Folge: Die Prämien ziehen deutlich, um 13%, an. Im Laufe der nächsten Monate wird mit einer weiteren leichten Steigerung gerechnet.

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