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1988
Bundesrat auf Konfrontationskurs

Die Erbschaftsteuer-Reform zieht sich hin

Die Erbschaftsteuerneuregelung sollte vor den Landtagswahlen 2016 über die Bühne gehen. Doch jetzt bocken ausgerechnet die Länder.
Der Bundesrat geht beim Thema Erbschaftsteuerreform auf Konfrontation mit der CDU-Mittelstandsfraktion im Bundestag. Die Unions-Mittelstandspolitiker, ca. 200 Abgeordnete rechnen sich dem Lager zu, wollen weitere Erleichterungen insbesondere für größere Familienunternehmen. Einmal soll der Bewertungsfaktor – derzeit das 18,2-fache eines Jahresgewinns – abgesenkt werden. Zum anderen wünschen sie sich eine Reinvestitionsklausel. Die mehrheitlich SPD-geführten Länder verlangen dagegen eine Verschärfung der Verschonungsregel. Unter 20 Mio. Euro soll die Verschonung laut Gesetzentwurf regelmäßig ohne Bedürfnisprüfung vonstatten gehen. Hierin sieht der Bundesrat einen möglichen neuerlichen Verfassungsverstoß. Im Kern geht es den Ländern darum, Verhandlungsmasse gegen die Unionsforderungen aufzubauen. Hintergrund ist die Befürchtung der Bundesländer, nicht genug Geld einzunehmen. Die Verschonungsregelungen würden für niedrigere Einnahmen sorgen als bisher. Das BMF rechnet dagegen mit 200 Mio. Euro an jährlichen Mehreinnahmen durch die Reform. Das Ganze geht in ein Pokerspiel über. Werden die Unionsabgeordneten das Schäuble-Gesetz boykottieren, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden? Wollen die Länder Gefahr laufen, dass das Gesetz auf die lange Bank geschoben wird – im Frühjahr sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz? Das Verfassungsgericht hat eine Frist bis Sommer 2016 gesetzt. Die CDU könnte darauf setzen, dass es im Grün-Rot-regierten Baden-Württemberg am 13.3. zur Wachablösung kommt. Jüngste Meinungsumfragen lassen Schwarz-Gelb möglich erscheinen.

Fazit: Sie sollten auf Basis des alten Rechts handeln. Es ist finanziell vorteilhaft und Sie haben noch die volle Rechtssicherheit.

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