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Digital-Besteuerung

Finanzministerium setzt zu große Hoffnung auf OECD-Modell

Das Bundesfinanzministerium setzt seine Hoffnungen, die Steuerflucht internationaler Großkonzerne zu verringern, einseitig auf das OECD-Steuermodell. Zwar erzielten im Oktober 134 Staaten auf der Fachebene eine Einigung über das Modell. Aber es ist sehr kompliziert, muss in möglichst vielen Staaten umgesetzt werden, damit es funktioniert und bringt den Staaten nur wenig ein.

Und wieder dürften die US-Internetriesen wie Google und Amazon bei der Steuer glimpflich davonkommen … Das BMF wiegt sich in einer trügerischen Hoffnung. Die Scholz-Behörde in der Berliner Wilhelmstraße setzt auf das OECD-Modell, um die Steuerflucht großer Konzerne zu vermeiden. Doch das Modell hat etliche "Macken". Am Ende dürfte gelten: Außer Spesen (fast) nichts gewesen. 

Zwar einigten sich im Oktober 134 Staaten auf der Fachebene auf ein Besteuerungsmodell . Aber das Steuerrecht gehört zu den wesentlichen Rechten der Nationalstaaten. Es ist häufig eng mit der jeweiligen Landesverfassung verbunden. Änderungen sind schwer durchzusetzen. Damit das OECD-Modell funktioniert, müssen viele Staaten mitmachen und ihr Steuersystem weitgehend vereinheitlichen. Das ist äußerst unwahrscheinlich. Denn der komplexen und damit teuren Steuerregelung stehen nur geringe staatliche Mehreinnahmen von 50 bis 80 Mrd. Euro weltweit entgegen. 

MIt dem OECD-Steuersystem sollen Digitalkonzerne besteuert werden

Ein wesentliches Ziel des OECD-Steuersystems ist es, die großen Digitalkonzerne zu besteuern. Unternehmen müssen dabei testen, ob sie unter die Steuer fallen. Das ist dann der Fall, wenn sie „Automated Digital Services“ – etwa Suchanfragen oder andere Softwareprozesse über das Internet – anbieten. Oder „Consumer facing digital Services“ – alles, was über Internet an Endkunden verkauft wird. Dazu wird es Listen geben, die beschreiben, welche Dienste dazugehören. Liegt der konsolidierte Gewinn (nach Handelsrecht ermittelt, also etwa US-GAAP oder IFRS) bei über 750 Mio. Euro, fällt er unter die Steuer. Darunter nicht. Dann muss geklärt werden, ob relevante Gewinne im Ausland anfallen, die dann dort besteuert werden. Maßgeblich ist dabei der Sitz der Nutzer des Services. 

Auch die Steuervermeidung anderer großer Konzerne soll vermieden werden

Zum anderen soll eine Mindestbesteuerung für internationale Konzerne erreicht werden, die Steuervermeidung betreiben. Das Vorgehen hier: Zunächst werden alle Einheiten internationaler Konzerne erfasst, die nach Handelsrecht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Liegt der Umsatz einer Einheit über 750 Mio. Euro, wird untersucht, ob sie die Mindeststeuern entrichtet. Dazu wird für jeden Staat, in dem die Einheit aktiv ist, erfasst, welche Gewinne (ermittelt wieder nach Standards wie GAAP, IFRS u.ä.) dort anfallen und wie hoch die Steuern darauf sind. Liegen diese unter dem Mindeststeuersatz, wird geprüft, ob das nur kurzfristig ist; etwa wg. hoher Investitionen oder Abschreibungen. Wenn nicht, werden 10% als Rohgewinn angerechnet und auf den verbleibenden Gewinn die Mindeststeuer angerechnet. Diese wird dann am Sitz des Konzerns erhoben.

Schließung der EU-Steuerschlupflöcher wäre effektiv

Wesentlich einfacher wäre es, die Bundesrepublik würde im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft auf die Schließung der Steuerschlupflöcher in der EU drängen. Irland, die Niederlande und Luxemburg sind Niedrigsteuerländer. Sie ziehen damit EU-Zentralen internationaler Konzerne magisch an. Das führt dazu, dass einige Großkonzerne wie Apple oder Starbucks keine Steuern bezahlen. KMU dagegen tragen die volle Steuerlast. Auf Anfrage von FUCHS erklärt das BMF, auf das Steuermodell der OECD zu vertrauen. Pläne, innerhalb der EU auf mehr Steuergerechtigkeit zu drängen, gibt es demnach nicht. 

Fazit: Der große Hebel bei der Steuervermeidung der großen Konzerne ist die EU. Das OECD-Steuermodell ist sehr komplex und wird nur wenig einbringen. Seine Chancen zur Realisierung sind daher trotz der im Oktober erzielten Einigung recht gering.

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