Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1483
Keine Schenkungssteuer auf Luxuskreuzfahrt

Geschenkte Kreuzfahrt ist steuerlich irrelevant

Ungewöhnlich: Bei einer geschenkten Luxus-Kreuzfahrt kann es sich um eine „Anstandszuwendung", begründet durch eine enge persönlichen Bindung an die Freundin, handeln. Das Finanzamt kann deshalb keine Schenkungssteuer kassieren.

Eine Einladung zur Luxuskreuzfahrt unterliegt nicht der Schenkungssteuer. Das hat das Hamburger Finanzgericht (FG) entschieden (Urteil vom 25.Juni 2018, Az. 3 K 77/17). Ein großzügiger Hamburger hatte seine Freundin zu einer Luxuskreuzfahrt im Wert von einer halben Million Euro eingeladen. Fünf Monate sollte die Weltreise in der Suite „Penthouse Grand" dauern. Serviceleistungen durch einen Butler waren inbegriffen. Ob es bei diesem Votum bleibt, ist allerdings noch nicht entschieden. Das FG hat ausdrücklich die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Dem Finanzamt schickte der Hamburger eine Steuererklärung über 25.000 Euro. Sie umfasste die Kosten für Anreise, Ausflüge und Verpflegung der Frau. Das Finanzamt forderte im Gegenzug in einem Bescheid Schenkungsteuer für die Hälfte der 500.000 Euro teuren Weltreise.

Finanzgericht zeigt sich großzügig

Das Finanzgericht folgte nicht der Sichtweise des Finanzamts. Zwar ist im betrieblichen Alltag üblicher Weise jeder relevante geldwerte Vorteil steuerpflichtig. Doch die Richter argumentierten anders. Die Lebensgefährtin habe nicht frei über die Zuwendung verfügen können. Das Vermögen habe sich nicht vergrößert. Die Reise sei zudem an die Bedingung einer gemeinsamen Kreuzfahrt geknüpft gewesen. Die Begleitung habe sich im gemeinsamen Konsum erschöpft, stellte das Gericht fest.

Fazit:

Die Mitnahme einer Freundin auf einer Kreuzfahrt ist eine bloße Gefälligkeit; das Vermögen der Beschenkten vermehrt sich dadurch nicht nachhaltig. Schenkungsteuer wird nicht fällig – vorausgesetzt das Urteil hat Bestand.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement GmbH

Eyb & Wallwitz ist mit dem Kunden nicht auf Augenhöhe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
„Als Philosoph und Mathematiker ist es mir ein Bestreben die aktive Vermögensverwaltung mit sozialem Engagement und Verantwortung zu vereinen“, stellt sich Geschäftsführer Dr. Georg von Wallwitz im Anlagevorschlag vor. Man sei der Überzeugung, dass nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften langfristig mit wirtschaftlichem Mehrwert einhergehe und sich für Stiftungskunden auszahle.“ Das Zitat lässt beim Leser die schönsten Hoffnungsblätter ergrünen. Bringt Eyb & Wallwitz sie zum Blühen?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank für Kirche und Caritas eG in der Ausschreibung

Die Bank für Kirche und Caritas zeigt Verständnis

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Wer wie die Bank für Kirche und Caritas (BKC) ihr Geschäft nach eigener Aussage auf der Basis christlicher Werte betreibt und seit 20 Jahren nachhaltig wirtschaftet, scheint besonders geeignet für die Vermögensverwaltung der Stiftung Fliege sein, die sich auch seelsorgerisch betätigt. Im Jahr 1972 als eine Selbsthilfeeinrichtung für Kirchengemeinden, kirchlich-caritative Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter gegründet, verfolgt sie den Anspruch, Finanzdienstleistungen ganzheitlich anzubieten.
  • Fuchs plus
  • BGH gestattet Staffelmiete nach Mietpreisbindung

Staffelmiete in der Sozialwohnung

Ein Vermieter darf für eine Sozialwohnung mit Mietpreisbindung auch eine Staffelmiete vereinbaren. Das ist dann möglich, wenn die Preisbindung absehbar endet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
  • Fuchs plus
  • EU-Auktion für H2-Subventionen: Erfolgreich und preiswert

Geringe Subventionen für Wasserstoffprojekte

Unternehmen, die neue Wasserstoff-Anlagen in Europa planen, kommen mit sehr geringen Subventionen aus. Das ist das Ergebnis der ersten Subventions-Auktion für Wasserstoff-Anlagen durch die europäische Wasserstoffbank.
Zum Seitenanfang