Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den so genannten Mantelkauf einer GmbH unattraktiver machen. Das geht aus einem unveröffentlichten Schreiben des BMF hervor. Die Änderungen sollen noch dieses Jahr beschlossen werden. Derzeit verhandelt das BMF noch mit Steuerexperten.
Die geplanten Änderungen haben es in sich. Im Kern sollen im GmbH-Mantel aufbewahrte Verluste nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden dürfen, wenn mit der erworbenen GmbH im Jahr des Beteiligungskaufs unter dem Strich ein Gewinn erwirtschaftet wird. Fallen im Jahr des Kaufs weitere Verluste an, soll der bereits aufgelaufene Verlust entfallen.
Außerdem soll diese Regelung nur für Beteiligungskäufe mit Anteilen zwischen 25 und 50% gelten. Bei Mehrheitsbeteiligungen oder vollständigen GmbH-Übernahmen sollen die Verlustvorträge wie bisher schon komplett wegfallen. Auch der Verlustrücktrag soll eingeschränkt werden.
Für Käufer von GmbH-Minderheitsanteilen würde dies bedeuten, dass die erworbene Firma künftig deutlich rascher in die schwarzen Zahlen kommen muss. Gelingt das nicht innerhalb des Erwerbsjahres, können Sie den mitgekauften Verlust steuerlich nicht nutzen. Das bedeutet, dass Käufer einer solchen Beteiligung die kurzfristigen Erlös-Chancen des Unternehmens sehr gut abschätzen müssen. Sind die Aussichten für einen Bilanzgewinn unsicher, werden kluge Käufer das bei der Preisverhandlung berücksichtigen.
Fazit: Kommt die Änderung, wird der Kauf von GmbH-Mänteln aus steuerlicher Sicht unattraktiver.
Hinweis: Wenn Sie einen GmbH-Mantel kaufen, haften Sie für eine eventuelle Unterkapitalisierung. Dass das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Mindestkapital aufgefüllt wird, ist allein Sache des Käufers. Der Verkäufer dagegen ist seine Haftung für eine zum Verkauf bestehende Unterkapitalisierung los. So entschied das Kammergericht Berlin (Urteil vom 24.4. 2014, Az. 23 W 15/14).