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Künstliche Verlagerung

Steuerberater gründen erfolglos sechs Kleinbetriebe

Kleine Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegt. Steuerberater nutzten diese Sonderregelung, um ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anzubieten. Sie gründeten gleich sechs Kleinunternehmen. Letztlich war das aber keine gute Idee.

Wer Umsatz in Kleinstbetriebe verlagert, um Steuern zu sparen, handelt missbräuchlich. Diese Position vertritt der Bundesfinanzhof (BFH) in einer aktuellen Entscheidung und kassierte eine trickreiche Gestaltung von Steuerberatern.

Kleine Unternehmen zahlen keine Umsatzsteuer

Sie wissen: Kleine Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Das gilt, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegen wird. Diese Regelung wollten Steuerberater nutzen, um ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anzubieten. Sie gründeten sechs Kleinunternehmen, um unter die Umsatzgrenze zu rutschen.

Die „künstliche Verlagerung von Umsatz" auf abgespaltene Kleinunternehmen ist aber missbräuchlich. Das gesetzlich verfolgte Ziel der Vereinfachung sei mit einer solchen Gestaltung „klar verfehlt", so der BFH. Darum sei Kleinunternehmen, die diesen Geschäftsvariante nutzen, die Befreiung von der Umsatzsteuer zu versagen - auch wenn sie formal die Voraussetzungen erfüllen.

Fazit: 

Die Steuervergünstigung für Kleinstunternehmen soll vereinfachen, sie ist aber kein Steuersparmodell. Die künstliche Verlagerung von Umsatz in Kleinstunternehmen zur Steueroptimierung wird darum regelmäßig scheitern.
Urteil vom 5.12.2018, Az.: XI R 26/17

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