Unternehmensbeteiligung für Grunderwerbsteuer entscheidend
Tätigen Unternehmen miteinander Immobiliengeschäfte dann gilt in der Regel: Die Grunderwerbsteuer entfällt nur, wenn der kaufende Gesellschafter an beiden beteiligten Gesellschaften mit seinem Vermögen gleichermaßen beteiligt ist.
Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass ein Treuhandverhältnis für den Wegfall der Grunderwerbsteuer alleine nicht reicht. Die tatsächliche Beteiligung mit dem Vermögen ist ausschlaggebend.