Urteil zum Aufteilungsgebot bei Vermietung von Betriebsvorrichtungen
Unternehmen kennen das: Eine Dienstleistung wird mit dem ermäßigten Steuersatz, eine andere mit dem vollen, manche gänzlich ohne besteuert. Der Bundesfinanzhof sorgt nun für etwas Angleichung. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen umsatzsteuerfreien Gebäude- oder Grundstücksvermietung ist ebenfalls umsatzsteuerfrei.