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Auto – neuer Verbrauchstest erhöht Kfz-Steuer

Verdeckte Steuererhöhung durch Verbrauchstest

Pkw, die seit dem ersten September zugelassen wurden, müssen einen neuen Verbrauchstest erfüllen. Dieser führt zu höheren Normverbrauchswerten. Weil der Verbrauch, bzw. der daraus folgende CO2-Ausstoß in die Kfz-Steuer einfließt, führt das zu verdeckten Steuererhöhungen.

Autofahrer, die sich einen neuen Wagen anschaffen, müssen sich auf eine verdeckte Steuererhöhung einstellen. Denn durch den zum 1. September neu eingeführten Verbrauchstest steigt für die meisten nach dem Stichtag erstmals zugelassenen Pkw im Ergebnis die Kfz-Steuer. Aktuellen Schätzungen zufolge werden die Einnahmen aus Kfz-Steuern um etwa 200 Mio. Euro im Jahr steigen. Für Fahrzeuge, die vor dem 1.9. erstzugelassen wurden, ändert sich nichts.

Obwohl das Auto unverändert ist, steigen die Verbrauchswerte. Denn der neue WLTP-Verbrauchs-Test dauert um ein Drittel länger als der bisherige NEFZ-Test. Und er geht über die doppelte Entfernung mit mehr Beschleunigungsphasen. Aktuell produzierten Autos werden damit zwei verschiedene Normverbrauchswerte zugeschrieben.

WLTP-Werte noch nicht ausweispflichtig

Die Hersteller sind noch nicht verpflichtet, die WLTP-Werte auszuweisen. Das gilt auch für Verbrauchslabel und Vergleichsportale. Dazu ist eine Änderung der Verordnung Pkw-EnVKV durch das Verbraucherschutzministerium notwendig. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 erfolgen.

Behalten Sie bei Werbung und Verkaufsgesprächen die WLTP-Werte im Blick, um die Kfz-Steuer richtig berechnen zu können. Diese wird aus Hubraum und CO2-Ausstoß errechnet. 95g CO2 pro gefahrenem Kilometer sind frei. Für jedes weitere erzeugte Gramm werden 2 Euro fällig.

Die Unterschiede werden bei Kleinwagen und bei Benzinern höher ausfallen als bei größeren Fahrzeugen und Dieseln.

Fazit: Achten Sie beim Pkw-Kauf vorsorglich auf die WLTP-Werte, um nicht von höheren Steuern überrascht zu werden.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium bietet unter https://tinyurl.com/y9o7wocv einen Kfz-Steuerrechner an. Dazu müssen Hubraum und CO2-Ausstoß aus dem Fahrzeugschein angegeben werden.

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