Vorsteuerabzug für Führungsholdings kennt Grenzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) fällt ein wegweisendes Urteil zum Vorsteuerabzug bei Gesellschafterbeiträgen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, welche Auswirkungen dieses Urteil für Holdinggesellschaften hat.
Eine Holding kann keinen Vorsteuerabzug auf Leistungen für ihre Tochtergesellschaft erhalten, wenn deren Ausgangsleistungen steuerfrei wären. Diesen "Trick" wollte eine Führungsholding versuchen, wurde aber vom Bundesfinanzhof (BFH) ausgebremst.