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Händler müssen nicht für die Meinungen in Online-Rezensionen haften.

Verkäufer haften nicht für Kundenbewertungen

Zufriedene und unzufriedene Kunden schreiben alles möglich in Bewertungen und veröffentlichen dies auch. Meistens passiert auf der Online-Plattform, auf der sie das Produkt gekauft haben. Fragt sich nur, wer für die Aussagen gradestehen muss?

Jetzt gibt es mehr Rechtssicherheit bei der Händlerhaftung. Unternehmen, die ihre Produkte, beispielsweise über die Online-Plattform Amazon, vertreiben, haften nicht für irreführende Kundenbewertungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Fall: In Kundenbewertungen wurden Kinesiologie-Tapes Schmerzlinderungen zugeschrieben, die medizinisch nicht gesichert sind. Der Verkäufer hat sich diese Aussage aber nicht zu eigen gemacht und mit den Kundenbewertungen auch nicht geworben.

Kunden können viel schreiben, dem Händler kann es jetzt egal sein

Der BGH bescheinigte den Kundenbewertungssystemen auf Online-Marktplätzen, dass sie „gesellschaftlich erwünscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genießen“. 

Das Interesse der Verbrauchern, sich zu Produkten zu äußern und sich vor dem Kauf über Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile eines Produkts aus verschiedenen Quellen, zu denen auch Bewertungen anderer Kunden gehören, zu informieren oder auszutauschen, werde sogar durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt.

Fazit: Für den Inhalt einer Kundenbewertung auf einer Online-Plattform haftet nicht der Anbieter des Produkts.

Urteil: BGH vom 20.2.2020, Az.: I ZR 193/18

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