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Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit beachten

Betriebsrenten: Bei Firmenverkauf geschützt

Als Pensionär erhielt ein Arbeitnehmer von seiner Firma zunächst eine stattliche Betriebsrente von 2.243 Euro monatlich, die sich später auf 2.047 Euro verringerte. Dagegen wehrte sich der Rentner und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), das jetzt zu einem Urteil kam.

Der Erwerber eines Unternehmens darf die Betriebsrenten nicht ohne weiteres an seine niedrigeren Standards anpassen. Das entschied jetzt der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts. Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden.

Urteil: BAG vom 22.10.2019, Az.: 3 AZR 429/18

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