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Verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude-AfA

BFH: Anforderungen der Finanzverwaltung zu streng

Im Streit zwischen der Finanzverwaltung und den obersten Gerichten um die verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden hat der Bundesfinanzhof nun nachgelegt. Erneut wiesen die obersten Richter die Finanzverwaltung in die Schranken. Die gestellten Anforderungen zur Erlangung der verkürzten AfA sind zu streng, so die Richter.
Die Finanzverwaltung hatte vor einiger Zeit eine einfache Regelung zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden gekegelt – jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut anders entschieden. Schon 2021 hatte
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