BFH weitet Anwendung von Steuerstundungsmodellen aus
Zur Vermeidung von Steuersparmodellen hat der Gesetzgeber die Steuerstundungsmodelle ins Leben gerufen. Der Bundesfinanzhof weitet nun den Anwendungsbereich dieser Modelle aus und konkretisiert die Maßstäbe.
Der Bundesfinanzhof (BFH) erweitert den Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Die 2005 getroffene gesetzliche Regelung zielte vor allem