Bundesfinanzhof schafft Klarheit zu negativen Einnahmen
Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen mindern die Steuerlast. Kompliziert wird es, wenn Verträge rückabgewickelt werden. Der Bundesfinanzhof hat dafür jetzt Klarheit geschaffen, wann negative Einnahme vorliegen und wann nicht.
Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen bei der Rückabwicklung von Zinszahlungen gesprochen. Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen