Bundesfinanzhof zur Praxis der Einkommensteuervorauszahlungen
Unternehmer kennen das: Sie müssen vierteljährliche Vorauszahlungen auf ihre mutmaßliche Einkommensteuerschuld des laufenden Jahres leisten. Einem Steuerzahler passte das nicht. Dabei verfolgt die Praxis einen anerkannten Zweck.
Für den Bundesfinanzhof (BFH) gibt es an der Praxis, nach der Unternehmer mit Gewinneinkünften vierteljährliche Vorauszahlungen