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Energie-Investoren in EU nicht mehr geschützt

Deutschland kündigt Energiecharta-Vertrag

Europäische Union © Alterfalter / Fotolia
Deutschland wird wie schon andere EU-Staaten aus dem Enerigecharta-Vertrag aussteigen. Versuche, den Vertrag zu ändern, so dass Klagen wegen abzuschaltender Kohlekraftwerke nicht mehr funktionieren, sind gescheitert.

Der Energiecharta-Vertrag ist am Ende. Denn auch Deutschland wird aus dem Vertrag aussteigen. Die Niederlande, Spanien und Polen hatten erst kürzlich ihren Austritt beschlossen, Italien schon 2016. Auch Vorschläge zur Reform des Vertrages haben nun keine Mehrheit in Brüssel bekommen. Darum kann die EU der Reform des Vertrags am nächsten Dienstag in der Mongolei nicht zustimmen. Der EU-Austritt sendet auch ein deutliches Signal an Länder des Globalen Südens, die eine Aufnahme in den Energiecharta-Vertrag in Erwägung ziehen.

Kernpunkt des Widerstands gegen den Vertrag ist in Europa, dass der Vertrag nicht mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Er sichert die Offenheit nationaler Energiemärkte für ausländische Investoren und Marktteilnehmer zu und schützt Investitionen. Die Vertragsklauseln ermöglichen es ausländischen Investoren, z.B. gegen die Schließung von Kohlekraftwerken zu klagen. Damit behindert der Vertrag in seiner Struktur die von Europa forcierte Energiewende. Denn für die Schließung von Kohlekraftwerken könnten Milliarden von Euro an Strafzahlungen fällig werden.

Fazit: Der Energie-Charta-Vertrag hat ohne die EU keine Zukunft. Der Austritt der EU reduziert das Risiko von Investoren-Klagen. Darum werden in Europa weniger Investitionen in fossile Energien die Folge sein.
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